Haftungsverzicht

 

                                                    

 

                                                    

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Motor-Sport-Club Porz e.V. im ADAC                                    

Name: .………….….….………………………………………

Vorname: ………………………………………………………

Straße: ………………………………………………………….

PLZ/Wohnort: ………………………………………………..

Bei Minderjährigen der/die Sorgeberechtigte(n):

Name: ………..………Vorname: ……..…………………..

Name: ………….…….Vorname: ………………………….

 

 

Haftungsverzicht

Es wird versichert, dass der Fahrer / Beifahrer / Bewerber Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist.

Bewerber oder Fahrer / Beifahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der

Fahrzeugeigentümer gibt die auf dem „Haftungsverzicht“ abgedruckte Verzichtserklärung ab.

Bei nicht zutreffender Angabe stellen Bewerber / Fahrer / Beifahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den / die eigenen Fahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.

 

Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer

Bewerber/Fahrer/Beifahrer versichern, dass

– die im Nennformular sowie die auf dem „Haftungsverzicht“ gemachten Angaben richtig und vollständig sind,

– Fahrer und Beifahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Wettbewerbe gewachsen sind,

– das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen entspricht,

– das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann,

– es für von den Sportkommissaren von Amts wegen angeordneten technische Nachuntersuchungen den Techn. Kommissaren ohne Kostenerstattung zur Verfügung gestellt wird und

– sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.

 

Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass

– sie von den Internationalen Sportgesetzen der FIM (Fédération Internationale de Motocylisme) und UEM

(Union Européenne de Motocyclisme), den Anti-Doping-Regelwerken der FIM und der Internationalen und

Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), dem Deutschen Motorrad-Sportgesetz (DMSG), der

Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), der Ausschreibung, den Austragungsbedingungen, den

Technischen Bestimmungen, den sonstigen FIM-/UEM,den DMSB-Bestimmungen und den Bestimmungen des ADAC Nordrhein für Meisterschaften und Pokalwettbewerbe Kenntnis genommen haben,

– sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden,

– diese Regelungen und Bestimmungen und die Erklärung in dieser Nennung mit ihrer Zustimmung Bestandteil des Vertrages mit dem Veranstalter werden,

– der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportwarte und die Veranstalter sowie deren Schiedsgerichte – jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit – berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten – wie in den internationalen Sportgesetzen, dem DMSG, den Anti-Doping Regelwerken, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen – festzusetzen – unbeschadet des Rechts, den in den internationalen Sportgesetzen, den Anti-Doping Regelwerken, dem DMSG, der RuVO und den Reglements geregelten Sportrechtsweg zu beschreiten,

– sie sich verpflichten, keine verbotenen Substanzen einzunehmen oder verbotene Methoden anzuwenden, wie sie in der Verbotsliste des Anti-Doping-Regelwerks der WADA (World Anti Doping Agency) und den Anti-Doping Bestimmungen der FIM / UEM definiert sind.

 

Vollmacht

Bewerber, Fahrer und Beifahrer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Schiedsgerichtsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Stellung aller im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.

 

Erklärungen von Bewerber / Fahrer / Beifahrer zum Ausschluss der Haftung

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder

dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

– die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport

Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,

– die ADAC Gaue/Regionalclubs und den ADAC Ortsclubs, den Promotor/Serienorganisator,

– den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreiber, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

– Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und

– die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen

– die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,

– den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung an den DMSB oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber / Halter / Fahrer / Beifahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei Veranstaltungen, soweit sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden, nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle vongesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder

vorübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) (Fahrer, Beifahrer) alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn / sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – untereinander sowie gegenüber dem Rennleiter / Fahrtleiter, Sportkommissaren, Schiedsrichter, leitenden Rennarzt, MEL, DMSB-Verbandsarzt, der zuständigen Motorradsportförderation, das Zurich-Schadensbüro und der Jühe GmbH von der ärztlichen Schweigepflicht.

Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner  personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden.

Alle Punkte dieser Teilnahmeerklärung werden von jedem Teilnehmer an den P+E durch eigenhändige Unterschrift auf dem Anmeldeformular/Teilnahmeerklärung ausdrücklich anerkannt!

 

 

Ort ……………………….Datum…………………….

 

Unterschrift Fahrer…………………………………

 

Unterschriften der/des Sorgeberechtigte..…………………………………………………………….

(beide Elternteile)

 

Unterschreibt nur ein Sorgeberechtigter, so bestätigt er, dass er das alleinige Sorgerecht hat!

                                                       
 

 

 

                                               

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