Kurzausschreibung Roller

Kurzausschreibung Roller

An alle Fahrer historischer Vespa – Heinkel – Lambretta – Bella – Maicoletta – und andere Roller-Fahrer!

Sonderlauf für historische Motorroller beim 30. Kölner Kurs 2020 am 17.05.2020

Liebe Motorroller-Oldtimer-Freunde!

Hiermit laden wir Euch herzlich ein zur Teilnahme am Sonderlauf für historische Motorroller auf dem Nürburgring / Grand-Prix-Kurs am 17.05.2020 genehmigt vom ADAC Nordrhein.

Teilnehmer: Alle Besitzer eines historischen Motorrollers; Lizenzen oder ähnliches sind nicht erforderlich. Mindestalter: 16 Jahre.

Für 16 bis 18 jährige gilt folgende Einschränkung: Führerschein A1 vorhanden und Roller mit 78 ccm bis maximal 125 ccm Hubraum.

Bekleidung: Schutzhelm, Leder- oder ähnliche Bekleidung, Leder- oder ähnliche Stiefel, Lederhandschuhe.

Motorroller: Alle Motorroller bis Baujahr / Modell 1984 (Schaltroller), Hubraum ab 78 ccm. Es erfolgt keine Hubraumunterteilung. Die Roller müssen in ihrem historischen Erscheinungsbild sein. Ausnahme: Werks-Roller, die für Sport- oder Rennzwecke gebaut wurden. Motoren wie auch alle Fahrgestellkomponenten müssen zum Modell gehören. Besonderer Wert wird auf Öldichtheit gelegt. Rückspiegel müssen abgebaut werden. Bei der technischen Abnahme wird auf einwandfreie Bremsen, Reifen und Fahrwerk besonders geachtet und geprüft! Jegliche Stoppuhren, Fahrradtachos und sonstige Hilfsmittel zur Zeitnahme sind nicht gestattet!!! Vorne und an beiden Seiten müssen Startnummern angebracht werden, näheres dazu mit der Nennungsbestätigung.

Nennungen / Nenngeld: Die Nennung muss bis zum 27.04.2020 beim Veranstalter vorliegen, dazu das Nenngeld von € 100,- überwiesen sein bzw. als Scheck beiliegen.

Abnahme: Die Papier- und technische Abnahme erfolgt am Samstag, 16.05.2020 ab 16:00 Uhr im Fahrerlager. Ohne Abnahme keine Teilnahme! Jeder Roller erhält leihweise einen Transponder für die Zeitnahme, Leihgebühren und Pfand werden mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt. Nach 18:00 Uhr bitte keine Motoren mehr laufen lassen und nicht herumfahren!

Training: Eine Trainingseinheit erfolgt am Sonntag, 17.05.2020, vormittags zum Kennenlernen der Strecke. Zeitplan folgt mit der Nennungsbestätigung. Ohne Training keine Starterlaubnis!

Durchführung und Wertung:

Der Sonderlauf ist eine Gleichmäßigkeitsprüfung!!! Kein Rennen!! Keine Zeitwertung!! Kein Renncharakter!!

Motorleistung, PS-Zahl, Hubraum, schnelle Rundenzeiten sind vollkommen unwichtig! Es geht ausschließlich um Gleichmäßigkeit! Wir fahren keine Rennveranstaltung! Wer von den Streckenposten, Marshalls oder der Videoüberwachung wegen unfairen Verhaltens gemeldet wird, wird aus der Wertung genommen!

Sonntag, 17.05.2020 nach Zeitplan:

Nach dem Start fahren alle Fahrer die 1. Runde. Die danach folgende, also die 2. Runde wird von der Zeitnahme erfasst, diese Rundenzeit ist die Richtzeit! Nun gilt es, alle nachfolgenden Runden in der exakt gleichen Zeit zu fahren! Die Abweichungen werden ermittelt, 1/10 Sekunde Abweichung: 1 Wertungspunkt. Sieger ist der Fahrer mit der kleinsten Wertungspunktzahl. Welche Runden zur Wertung herangezogen werden bleibt geheim! Gewertet wird nur, wer die Zielflagge passiert hat!!

Fahrtregeln: Den Anweisungen der Sportwarte ist unbedingt Folge zu leisten!

Wichtig: Fahrer, die eine Panne haben oder anhalten müssen: sofort bei größtmöglicher Vorsicht und entsprechender Umsicht den Roller außerhalb der Rennstrecke abstellen. Es ist strengstens verboten, entgegen der Fahrtrichtung zu fahren oder zu schieben oder die Strecke zu überqueren! Defekte Roller werden sofort vom „Lumpensammler“ abgeholt! Ampeln/Flaggenzeichen: gelbe Ampel oder Flaggen: Gefahr, Überholverbot!

rote Ampel oder Flaggen: Gefahr, Überholverbot, Abbruch!! (Langsam fahren, in die Boxengasse fahren, Info abwarten!)

Der komplette Text der Ausschreibung hängt im Wettbewerbsbüro aus.

Erklärung von Bewerber und Fahrer zum Ausschluss der Haftung

Haftungsausschluss, Freistellung

a) Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

b) Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht

auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen

die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre

die ADAC-Gaue, den Promotor/Serienorganisator

den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und

die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen

die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,

den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Lauf, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

c) Sofern Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber, Fahrer und Beifahrer alle in Art. 101 b) angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer gehen vor!) und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Wertungsläufe) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.

Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers

(Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe Vorderseite der Nennung)

Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,

die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator,

den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und

die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, gegen

die Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Halter, Eigentümer der anderen eingesetzten Fahrzeuge, die Helfer der/des in der Nennung angegebenen Teilnehmer/s und der anderen Teilnehmer sowie gegen den/die Bewerber, Fahrer, Beifahrer des von mir zur Verfügung gestellten Fahrzeuges (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) verzichte ich auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Sonderprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt.

Wir erwarten von allen Fahrern vorbildliches und faires Verhalten, damit zukünftig weitere Veranstaltungen möglich sind!

Fahrtleiter: Dirk Schmidt

MSC Porz/ADAC

Fahrtleitung Kölner Kurs

Motor-Sport-Club Porz e.V. im ADAC

Paul Lücke Str. 6

51429 Bergisch Gladbach

Tel. 0173 / 2404142

Fax 02202 / 2512790

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