Roller – Sonderlauf

Kurzausschreibung

An alle Fahrer historischer Vespa – Heinkel – Lambretta – Bella Maicoletta – und andere Roller-Fahrer!

Sonderlauf für historische Motorroller beim 24. Kölner Kurs 2014 am 27.04.2014

Liebe Motorroller-Oldtimer-Freunde!
Hiermit laden wir Euch herzlich ein zur Teilnahme am Sonderlauf für historische Motorroller auf dem Nürburgring / Grand-Prix-Kurs am 27.04.2014 genehmigt vom ADAC Nordrhein.

Teilnehmer: Alle Besitzer eines historischen Motorrollers; Lizenzen oder ähnliches sind nicht erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahre.

Bekleidung: Schutzhelm, Leder- oder ähnliche Bekleidung, Leder- oder ähnliche Stiefel, Lederhandschuhe.

Motorroller: Alle Motorroller bis Baujahr / Modell 1984 (Schaltroller), Hubraum ab 78 ccm. Es erfolgt keine

Hubraumunterteilung: Die Roller müssen in ihrem historischen Erscheinungsbild sein. Ausnahme: Werks-Roller, die für Sport- oder Rennzwecke gebaut wurden. Motoren wie auch alle Fahrgestellkomponenten müssen zum Modell gehören.
Besonderer Wert wird auf Öldichtheit gelegt. Rückspiegel müssen abgebaut werden. Bei der technischen Abnahme wird auf einwandfreie Bremsen, Reifen und Fahrwerk besonders geachtet und geprüft!
Jegliche Stoppuhren, Fahrradtachos und sonstige Hilfsmittel zur Zeitnahme sind nicht gestattet!!! Vorne und an beiden Seiten müssen Startnummern
angebracht werden, näheres dazu mit der Nennungsbestätigung.

Nennungen / Nenngeld: Die Nennung muss bis zum 11.04.2014 beim Veranstalter vorliegen, dazu das Nenngeld von €
100,- überwiesen sein bzw. als Scheck beiliegen.

Abnahme: Die Papier- und technische Abnahme erfolgt am Samstag, 26.04.2014 ab 17:00 Uhr (Müllenbachschleife). Ohne Abnahme keine Teilnahme! Jeder Roller erhält leihweise einen Transponder für die Zeitnahme, Leihgebühren und Pfand
werden mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt.

Training: Eine Trainingseinheit erfolgt am Sonntag, 27.04.2014, vormittags zum Kennenlernen der Strecke. Zeitplan folgt mit der Nennungsbestätigung. Ohne Training keine Starterlaubnis!

Durchführung und Wertung: Der Sonderlauf ist eine Gleichmäßigkeitsprüfung!!! Kein Rennen!! Keine Zeitwertung!! Kein Renncharakter!!
Motorleistung, PS-Zahl, Hubraum, schnelle Rundenzeiten sind vollkommen unwichtig! Es geht ausschließlich um Gleichmäßigkeit! Wir fahren keine Rennveranstaltung! Wer von den Streckenposten, Marshalls oder der
Videoüberwachung wegen unfairen Verhaltens gemeldet wird, wird aus der Wertung genommen!

Sonntag, 27.04.2014 nach Zeitplan:
Nach dem Start fahren alle Fahrer die 1. Runde. Die danach folgende, also die 2. Runde wird von der Zeitnahme erfasst, diese Rundenzeit ist die Richtzeit! Nun gilt es, alle nachfolgenden Runden in der exakt gleichen Zeit zu fahren! Die
Abweichungen werden ermittelt, 1/10 Sekunde Abweichung: 1 Wertungspunkt. Sieger ist der Fahrer mit der kleinsten Wertungspunktzahl.
Welche Runden zur Wertung herangezogen werden bleibt geheim! Gewertet wird nur, wer die Zielflagge passiert hat!!

Fahrtregeln: Den Anweisungen der Sportwarte und mitfahrender Marshals ist unbedingt Folge zu leisten!

Wichtig: Fahrer, die eine Panne haben oder anhalten müssen sofort bei größtmöglicher Vorsicht und entsprechender Umsicht den Roller außerhalb der Rennstrecke abstellen. Es ist strengstens verboten, entgegen der Fahrtrichtung zu
fahren oder zu schieben oder die Strecke zu überqueren! Defekte Roller werden sofort vom „Lumpensammler“ abgeholt!

Ampeln/Flaggenzeichen:
Gelbe Ampel oder Flaggen: Gefahr, Überholverbot!
Rote Ampel oder Flaggen: Gefahr, Überholverbot, Abbruch!! (Langsam fahren, in die Boxengasse fahren, Info abwarten!)

Der komplette Text der Ausschreibung hängt im Rennbüro aus.
Erklärung von Bewerber und Fahrer zum Ausschluss der Haftung
Haftungsausschluss, Freistellung

a) Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug
verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

b) Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht
auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen
– die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst
GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
– die ADAC-Gaue, den Promotor/Serienorganisator
– den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die
mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
– den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen
samt Zubehör verursacht werden, und
– die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
– auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen
– die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die
Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
– den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen
Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die
im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung)
entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber
wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender
Haftungsausschlussklausel unberührt.

c) Sofern Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür
zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt. Für
den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen
Bewerber, Fahrer und Beifahrer alle in Art. 101 b) angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des
Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen
des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer
(Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber,
den/die eigenen Fahrer, Beifahrer
(anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer gehen vor!) und eigene Helfer auf
Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Rennen)
entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung insgesamt entstehen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
(Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe
Vorderseite der Nennung)
Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und
erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und
zwar gegen
 die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH,
deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
 die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator,
 den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die
mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
 den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Strassen
samt Zubehör verursacht werden, und
 die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
beruhen
gegen
 die Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Halter, Eigentümer der anderen eingesetzten Fahrzeuge, die Helfer der/des in der
Nennung angegebenen Teilnehmer/s und der anderen Teilnehmer sowie gegen den/die Bewerber, Fahrer, Beifahrer
des von mir zur Verfügung gestellten Fahrzeuges (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer,
Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!)
verzichte ich auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Sonderprüfung/en zur Erzielung
von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, außer
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
beruhen.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche
aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt.
Wir erwarten von allen Fahrern vorbildliches und faires Verhalten, damit zukünftig weitere Veranstaltungen möglich
sind!

Fahrtleiter: Dirk Schmidt
MSC Porz/ADAC
Fahrtleitung Kölner Kurs
Motor-Sport-Club Porz e.V. im ADAC
Altenbergerstraße 32 A
53859 Niederkassel
Tel. 0173 2047552
Fax 02115027605

Kommentare sind geschlossen.