Technische Bestimmungen
für den MZ – Cup beim Kölner Kurs (Nürburgring) am 26.07.-27.07.2025
1. Klasseneinteilung
Der MZ-Cup wird in den Klassen Stock und Open ausgeschrieben.
2. Fahrzeugbestimmungen Open
In der Klasse Open sind Motorräder der folgenden Klassen nach DMSB-Reglement startberechtigt:
Supermono (1-Zylinder) (bis Baujahr 2004)
Kawasaki ZXR 400 (bis Baujahr 2004)
Die technischen Bestimmungen für diese Motorräder sind dem DMSB-Reglement oder den Reglements der entsprechenden Klassen zu entnehmen.
Die Reifen in der Klasse Open sind frei gegeben. Der Einsatz von profillosen Reifen (Slicks) ist erlaubt, wenn für das Motorrad ein zweiter Satz austauschbarer Räder bereitsteht, welcher mit Regenreifenbestückt ist und bei der Technischen Abnahme vorzuführen ist.
Kennzeichnung der Motorräder:
Startnummern müssen an der Front und auf jeder Seite am Motorrad, deutlich lesbar angebracht sein. Ziffernhöhe 140 mm-160 mm, Ziffernhöhe hinten/seitlich 120 mm-140 mm.
Scharfer Kontrast von Untergrund und Ziffernfarbe muss an allen Startnummernfeldern in gleicher Kombination gegeben sein.
Das Startnummernfeld muss deutlich erkennbar sein, Ziffern dürfen nicht schattiert sein.
Startnummernkreis 101 bis 199.
3. Fahrzeugbestimmungen Stock
Basismodell für den MZ-Cup, Klasse Stock, ist das MZ-Motorrad mit der Modellbezeichnung MZ-Skorpion.
Nachstehende Regelungen gelten auch für Gaststarter!
3.1 Motor
Der Motor 4NN/MuZ 660 E darf max. 53 PS, gemessen am Hinterrad leisten. Wer im Training oder Rennen den Grenzwert (gemessen am Hinterrad) überschreitet, wird von der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen. Betroffene Motorräder können in der nächsten Veranstaltung, in der Open-Klasse genannt werden. Dies gilt sowohl für eingeschriebene Dauerstarter, als auch für Gaststarter.
Ohne Änderung kann das betroffene Motorrad in der nächsten Veranstaltung, in der Open-Klasse genannt werden.
3.2 Vergaser/Zündbox
Die Vergaserabstimmung in Bezug auf die Hauptdüse, Primär- und Sekundärstufe ist freigestellt. Der Serienluftfilter kann modifiziert oder entfernt werden. Der Vergaserkit Dynojet darf verwendet werden. Die Zündbox ist freigestellt.
3.3 Fahrgestell und Ausrüstung
3.3.1 Folgende Änderungen müssen vorgenommen werden:
3.3.2 Der Seitenständer muss entfernt werden (Schalter überbrücken)
3.3.3 Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker, Spiegel, Hupe, Tachowelle und hintere Fußrasten müssen entfernt sein.
3.3.4 Die Bremslichtschalter vorne und hinten sind außer Funktion zu setzen.
3.3.5 Die untere Motorradverkleidung und der Sitzbankhöcker müssen montiert sein.
3.3.6 Als Motorkühlflüssigkeit darf nur reines Wasser verwendet werden.
3.3.7 Der Serienschalldämpfer darf gegen einen Schalldämpfer mit dB-Absorber-Einsatz
getauscht werden. Der Geräuschpegel darf 98 dB(a) nicht überschreiten.
3.3.8 Der Elektrostarter muss funktionieren und zu jeder Zeit der Veranstaltung in der Lage sein, den Motor zu starten.
3.3.9 Aus Sicherheitsgründen muss ein Kettenschutz (Finne) so angebracht sein, dass Körperteile nicht zwischen dem unteren Ketteneinlauf und dem hinteren Kettenrad eingeklemmt werden können.
3.3.10 Das Motorrad muss über eine Ölauffangwanne gemäß den technischen Bestimmungen des DMSB verfügen
3.3.11 Sämtliche Öl-Ablassschrauben und Öl-Einfüllstutzen am Motorrad müssen mit einem Sicherungsdraht gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein.
3.4 Nachfolgend aufgeführte Punkte können geändert werden:
3.4.1 Das Federbein und das Innenleben der Seriengabel sind freigestellt. Alternativ, kann eine bauartgleiche Telegabel mit 41 mm Durchmesser verwendet werden. Die Originalgabelbrücke ist zu verwenden.
3.4.2 Bremsen
Bremsbeläge sind freigestellt.
Bremsleitung sowie die Handbremspumpe sind freigestellt. Die vordere Bremszange kann durch eine andere 4-Kolbenzange ersetzt werden.
Originalbremsscheiben können durch Bremsscheiben gleichen Durchmessers aus Eisenmaterial ersetzt werden.
3.4.3 Verkleidung, Verkleidungshalter, Öltank, Tank und Rahmenheck sind freigestellt.
3.4.4 Fußrastenanlage und Schaltschema sind freigestellt.
3.4.5 Kühlerventilatoren und Thermostat dürfen demontiert werden.
3.4.6 Felgen sind freigestellt. Reifen vorne 120, hinten 160 können verwendet werden.
3.4.7 Lenkerstummel müssen aus metallischem Material sein.
3.4.8 Ein manuell zu bedienender Kurzschlussschalter oder -taster zur direkten Unterbrechung der Zündung ohne weitere Elektronik, darf montiert sein.
3.5 Kennzeichnung der Motorräder:
Startnummern müssen an der Front und auf jeder Seite am Motorrad, deutlich lesbar angebracht sein. Ziffernhöhe 140 mm-160 mm, Ziffernhöhe hinten/seitlich 120 mm-140 mm.
Scharfer Kontrast von Untergrund und Ziffernfarbe muss an allen Startnummernfeldern in gleicher Kombination gegeben sein.
Das Startnummernfeld muss deutlich erkennbar sein, Ziffern dürfen nicht schattiert sein.
Startnummernkreis 1 bis 99.
3.6 Reifen
Die Reifen in der Klasse Stock sind freigegeben. Regenreifen und Reifenwärmer sind zugelassen.
Der Einsatz von profillosen Reifen (Slicks) ist erlaubt, wenn für das Motorrad ein zweiter Satz austauschbarer Räder bereitsteht, welcher mit Regenreifenbestückt ist und bei der Technischen Abnahme vorzuführen ist.
3.7 Fahrzeugkontrolle
Die IG (Vertreter des MZ-Cup) haben das Recht, technische Überprüfungen der Cup-Motorräder vorzunehmen. Dazu können Motorräder auch zu Prüfstandmessungen, auf von der IG ausgewählten Leistungsprüfständen herangezogen werden. Bei Nichteinhaltung des Reglements, bleibt ein Ausschluss von der Veranstaltung vorbehalten.
Die Beurteilung über Einhaltung und Richtigkeit vorstehender Festlegungen obliegt den Technischen Kommissaren der Veranstaltung.
3.8 Ersatzmotorrad
Ein Ersatzmotorrad darf eingesetzt werden. Ein Tausch des Motorrades während des Trainings- oder des Rennens ist nicht gestattet. Auch das Ersatzmotorrad muss dem technischen Kommissar vorgeführt werden.
3.9 Kraftstoff
Es darf ausschließlich handelsüblicher Kraftstoff von öffentlichen Tankstellen verwendet werden. Es gelten die Kraftstoffbestimmungen der FIM.
3.10 Änderungen
Das Reglement kann mit Mehrheitsbeschluss der eingetragenen Dauerstarter der Saison angepasst werden.
4. Keine Teilnahme ohne Transponder!
Es können vor Ort Transponder für die Dauer der Veranstaltung gemietet werden. Die Transponderleihgebühr beträgt 30,00 EUR zuzüglich 100,00 EUR Pfand. Die Geldbeträge sind vor Ort in bar zu entrichten. Bei Rückgabe des Leihtransponders vor Ort und nach dem Rennen, wird das Pfandgeld erstattet. Wird ein Leihtransponder nach dem Rennen vor Ort nicht zurückgegeben, behalten wir uns vor, weitere und derzeit noch nicht bezifferbare Kosten zu erheben.
Abschließend:
Sind in den zuvor genannten technischen Bestimmungen Detailpunkte nicht erwähnt, so findet das DMSB-Handbuch 2025 für den Motorsport maßgeblich Anwendung.