Technische Bestimmungen
für das Sound of Singles (SoS) Revival beim Kölner Kurs (Nürburgring)
vom 26.07.2025-27.07.2025
1. Klasseneinteilung
Alle Teilnehmer starten in der selben Gruppe, unabhängig von Baujahr und Hubraum.
2. Fahrzeugbestimmungen
In der Klasse SoS sind folgende Motorräder startberechtigt:
Motorräder mit Einzylindermotoren und Baujahr bis 1997, dem offiziellen Ende des
SoS-Cups.
Ist das Baujahr der Maschine nicht bekannt oder zu bestimmen, so gilt das Baujahr des Motors.
2.1 Motor
Der Motor muss einen Mindesthubraum von 400 cm³, als maximaler Hubraum werden 900 cm³ festgelegt.
2.2 Vergaser / Zündbox
Die Vergaserabstimmung ist freigestellt. Der Serienluftfilter kann modifiziert oder entfernt werden. Vergaserkit Dynojet oder Flachschieber dürfen verwendet werden. Die Zündbox ist freigestellt.
2.3 Fahrgestell und Ausrüstung
2.3.1 Folgende Änderungen müssen vorgenommen werden:
Der Seitenständer und ggf. Hauptständer muss entfernt werden (Schalter überbrücken).
Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker, Spiegel, Hupe, Tachowelle und hintere Fußrasten müssen demontiert sein. Die Bremslichtschalter vorn und hinten sind außer Funktion zu setzen.
2.3.2 Als Motorkühlflüssigkeit darf nur reines Wasser verwendet werden.
2.3.3 Der Serienschalldämpfer darf gegen einen Schalldämpfer mit dB-Absorber-Einsatz getauscht werden. Der Geräuschpegel darf 98 dB(a) nicht überschreiten.
2.3.4 Aus Sicherheitsgründen muss ein Kettenschutz (Finne) so angebracht sein, dass Körperteile nicht zwischen dem unteren Ketteneinlauf und dem hinteren Kettenrad eingeklemmt werden können.
2.3.5 Das Motorrad muss über eine Ölauffangwanne gemäß den Technischen Bestimmungen des DMSB verfügen.
Sämtliche Öl – Ablassschrauben und Öl – Einfüllstutzen am Motorrad müssen mit Sicherungsdraht gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert werden.
2.4.3 Verkleidung, Verkleidungshalter, Öltank, Tank und Rahmenheck sind freigestellt.
Die Verkleidungsscheibe und andere scharfkantige Fahrzeugteile sind mit einem Kantenschutz zu versehen.
2.4.4 Die Fußrastenanlage und das Schaltschema sind freigestellt, die Enden der Fußrasten und Bedienhebel müssen mit einem Stopfen verschlossen sein.
2.4.5 Kühlerventilatoren und Thermostat dürfen demontiert werden
2.4.6 Der Felgendurchmesser und die Felgenbreite sind freigestellt
2.4.7 Lenkerstummel müssen aus metallischem Material sein.
2.4.8 Ein manuell zu bedienender Kurzschlussschalter oder -taster zur direkten Unterbrechung der Zündung ohne weitere zusätzliche Elektronik wird empfohlen.
2.5 Kennzeichnung der Motorräder
Startnummern müssen an der Front und auf jeder Seite am Motorrad deutlich lesbar angebracht sein. Ziffernhöhe vorne: 140-160mm, Ziffernhöhe hinten/seitlich 120-140 mm. Scharfer Kontrast von Untergrund und Ziffernfarbe muss an allen Startnummernfeldern in gleicher Kombination gegeben sein. Das Startnummernfeld muss deutlich erkennbar sein, Ziffern dürfen nicht schattiert sein.
Nummernkreis 201 – 299
2.6 Reifen und Räder
Die Reifengröße ist freigestellt, Reifenbreiten vorn bis 120 mm und hinten bis 170 mm dürfen verwendet werden, Regenreifen und Reifenwärmer sind zugelassen.
Der Einsatz von profillosen Reifen (Slicks) ist erlaubt, wenn für das Motorrad ein zweiter Satz austauschbarer Räder bereitsteht, welcher mit Regenreifenbestückt ist und bei der Technischen Abnahme vorzuführen ist.
Magnesiumfelgen sind nicht zugelassen, Achsen aus Titan oder Aluminium sind ebenfalls nicht zugelassen.
2.7 Fahrzeugkontrolle
Vor der Teilnahme ist die Maschine in gereinigtem Zustand der Technischen Abnahme vorzuführen.
Bei Nichteinhaltung des Reglements, bleibt ein Ausschluss von der Veranstaltung vorbehalten.
Die Beurteilung über Einhaltung und Richtigkeit vorstehender Festlegungen obliegt den Technischen Kommissaren der Veranstaltung.
2.8 Ersatzmotorrad
Ein Ersatzmotorrad darf eingesetzt werden. Ein Tausch des Motorrads während eines Trainings-
oder eines Rennens ist nicht gestattet. Auch das Ersatzmotorrad muss dem Technischen Kommissar vorgeführt werden.
2.9 Kraftstoff
Es darf ausschließlich handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff von öffentlichen Tankstellen verwendet werden. Es gelten die Kraftstoffbestimmungen der FIM.
Abschließend:
Sind in den zuvor genannten technischen Bestimmungen Detailpunkte nicht erwähnt, so findet das DMSB-Handbuch 2025 für den Motorsport maßgeblich Anwendung.