1. Klasseneinteilung
Der MZ-Cup 2026 wird in den Klassen Stock und Open ausgeschrieben.
2. Fahrzeugbestimmungen Open 2.1. Zugelassene Motorräder
Motorräder mit einem 1 Zylinder 4-Taktmotor mit einer maximalen Leistung von 80 PS.
Motorräder mit einem 2 Zylinder 4-Taktmotor, mit einer maximalen Leistung von 80 PS, bis zum Baujahr 2004.
Motorräder mit einem 4 Zylinder 4-Taktmotor, mit einer maximalen Leistung von 80 PS, bis zum Baujahr 2004.
Für die Leistungsbewertung werden die Herstellerangaben heran gezogen. Tuning über die Leistungsgrenze von 80 PS ist nicht gestattet. Eine Hubraumbegrenzung gibt es nicht.
Der Geräuschpegel darf 98 dB(a) nicht überschreiten.
2.2. Fahrgestell und Ausrüstung
Folgende Änderungen müssen vorgenommen werden:
Scheinwerfer, Rücklicht und Blinker müssen überklebt oder entfernt werden. Spiegel und Kennzeichen müssen entfernt werden.
2.3. Technische Anforderungen
Als Motorkühlflüssigkeit darf nur reines Wasser verwendet werden.
Das Sichern sämtliche Öl – Ablassschrauben und Öl – Einfüllstutzen am Motorrad mit Sicherungsdraht gegen unbeabsichtigtes Lösen.
Das Anbringen eines Kettenschutzes, so das Körperteile nicht zwischen dem unteren Ketteneinlauf und dem hinteren Kettenrad eingeklemmt werden können.
Das Anbringen einer Ölauffangwanne gemäß den technischen Bestimmungen des DMSB.
Darüber hinaus kann es noch zu weiteren technischen Anforderungen der Veranstalter kommen.
2.4. Kennzeichnung der Motorräder
Startnummern müssen an der Front und auf jeder Seite am Motorrad deutlich lesbar angebracht sein.
2.5. Reifen
Die Reifen sind freigegeben. Regenreifen und Reifenwärmer sind zugelassen. Die Regenreifen auf Felge sind auf Verlangen dem technischen Kommissar vorzuzeigen.
2.6. Ersatzmotorrad
Ein Ersatzmotorrad darf eingesetzt werden. Ein Tausch des Motorrads während eines Rennlaufes ist nicht gestattet. Auch das Ersatzmotorrad muss dem technischen Kommissar vorgeführt werden.
2.7. Kraftstoff
Es darf ausschließlich handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff von öffentlichen Tankstellen verwendet werden. Es gelten die Kraftstoffbestimmungen der FIM.
2.8. Fahrzeugkontrolle
Die IG (Vertreter des MZ-Cup) hat das Recht, technische Überprüfungen der Cup – Motorräder vorzunehmen. Dazu können Motorräder auch zu Prüfstandmessungen, auf von der IG ausgewählten Leistungsprüfständen, herangezogen werden. Bei Nichteinhaltung des Reglements, bleibt ein Ausschluss von der Veranstaltung vorbehalten. Die Beurteilung über Einhaltung und Richtigkeit vorstehender Festlegungen obliegt den techn. Kommissaren der Veranstaltung.
3.Fahrzeugbestimmungen Stock
Basismodell für den MZ – Cup, Klasse Stock, ist das MZ – Motorrad mit der Modellbezeichnung MZ Skorpion. Nachstehende Regelungen gelten auch für Gaststarter.
3.1.Motor
Der Motor 4NN/MuZ 660 E darf max. 53. PS, gemessen am Hinterrad leisten. Wer im Training oder Rennen den Grenzwert, gemessen am Hinterrad überschreitet, wird von der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen. Betroffene Motorräder können in der nächsten Veranstaltung in der Open genannt werden. Dies gilt sowohl für eingeschriebene Dauerstarter als auch für Gaststarter.
3.2.Vergaser / Zündbox
Die Vergaserabstimmung in Bezug auf die Hauptdüse Primär- und Sekundärstufe ist freigestellt. Der Serienluftfilter kann modifiziert oder entfernt werden. Der Vergaserkit Dynojet darf verwendet werden. Die Zündbox ist freigestellt.
Der Seitenständer muss entfernt werden (Schalter überbrücken). Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker, Spiegel, Hupe, Tachowelle und hintere Fußrasten müssen entfernt werden. Die Bremslichtschalter vorn und hinten sind außer Funktion zu setzen. Die untere Motorradverkleidung und der Sitzbankhöcker müssen montiert sein. Als Motorkühlflüssigkeit darf nur reines Wasser verwendet werden. Der Serienschalldämpfer darf gegen einen Schalldämpfer mit dB-Absorber-Einsatz getauscht werden. Der Geräuschpegel darf 98 dB(a) nicht überschreiten. Der Elektrostarter muss funktionieren und zu jeder Zeit der Veranstaltung in der Lage sein den Motor zu starten. Aus Sicherheitsgründen muss ein Kettenschutz so angebracht sein, dass Körperteile nicht zwischen dem unteren Ketteneinlauf und dem hinteren Kettenrad eingeklemmt werden können. Das Motorrad muss über eine Ölauffangwanne gemäß den Technischen Bestimmungen des DMSB verfügen. Sämtliche Öl – Ablassschrauben und Öl – Einfüllstutzen am Motorrad müssen mit Sicherungsdraht gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert werden.
3.3.2 Nachfolgende Punkte können geändert werden
Das Federbein und das Innenleben der Seriengabel sind freigestellt. Alternativ kann eine bauartgleiche Telegabel mit 41 mm Durchmesser verwendet werden. Die Originalgabelbrücke ist zu verwenden.
Bremsen Bremsbeläge sind freigestellt. Bremsleitung sowie die Handbremspumpe sind freigestellt, die vordere Bremszange kann durch eine andere 4-Kolbenzange ersetzt werden. Originalbremsscheiben können durch Bremsscheiben gleichen Durchmessers aus Eisenmaterial ersetzt werden.
Verkleidung, Verkleidungshalter, Öltank, Tank und Rahmenheck sind freigestellt.
Fußrastenanlage und Schaltschema sind freigestellt
Kühlerventilatoren und Thermostat dürfen demontiert werden
Felgen sind freigestellt, Reifen vorn 120, hinten 160 können verwendet werden
Lenkerstummel müssen aus metallischem Material sein.
Ein manuell zu bedienender Kurzschlussschalter oder -taster zur direkten Unterbrechung der Zündung ohne weitere zusätzliche Elektronik darf montiert werden.
3.4. Kennzeichnung der Motorräder
Startnummern müssen an der Front und auf jeder Seite am Motorrad deutlich lesbar angebracht sein. Ziffernhöhe vorne: 140-160mm, Ziffernhöhe hinten/seitlich 120-140 mm Scharfer Kontrast von Untergrund und Ziffernfarbe muss an allen Startnummernfeldern in gleicher Kombination gegeben sein Das Startnummernfeld muss deutlich erkennbar sein, Ziffern dürfen nicht schattiert sein.
3.5. Reifen
Die Reifen in der Klasse Stock sind freigegeben. Regenreifen und Reifenwärmer sind zugelassen.
Die Regenreifen auf Felge sind auf Verlangen dem technischen Kommissar vorzuzeigen.
3.6. Fahrzeugkontrolle
Die IG (Vertreter des MZ-Cup) hat das Recht, technische Überprüfungen der Cup – Motorräder vorzunehmen. Dazu können Motorräder auch zu Prüfstandmessungen, auf von der IG ausgewählten Leistungsprüfständen, herangezogen werden. Bei Nichteinhaltung des Reglements, bleibt ein Ausschluss von der Veranstaltung vorbehalten. Die Beurteilung über Einhaltung und Richtigkeit vorstehender Festlegungen obliegt den techn. Kommissaren der Veranstaltung.
3.7. Ersatzmotorrad
Ein Ersatzmotorrad darf eingesetzt werden. Ein Tausch des Motorrads während eines Rennlaufes ist nicht gestattet. Auch das Ersatzmotorrad muss dem technischen Kommissar vorgeführt werden.
3.8. Kraftstoff
Es darf ausschließlich handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff von öffentlichen Tankstellen verwendet werden. Es gelten die Kraftstoffbestimmungen der FIM.
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